Erwerbsvoraussetzungen Waffen und Munition


Ihr gewünschtes Produkt hat Erwerbsvoraussetzungen!

Dann handelt es sich um eine Waffe oder Munition. Waffen und Munition werden nur an Inhaber mit eine Erwerbserlaubnis abgegeben.


Sie sind ein Jäger?

Sie benötigen einen gültigen Jagdschein für:

  • Munition Langwaffen Vorlage eines gültigen Jagdscheines.·
  • Langwaffen Vorlage eines gültigen Jagdscheines.

Sie benötigen eine WBK (Waffenbesitzkarte) für:·

  • Kurzwaffen gegen Voreintrag in die WBK (Waffenbesitzkarte).·
  • Schalldämpfer gegen Voreintrag in die WBK (Waffenbesitzkarte).
  • Munition Kurzwaffen gegen Voreintrag in die WBK (Waffenbesitzkarte).


Sie sind ein Sportschütze?

Sie benötigen eine WBK (Waffenbesitzkarte) für:

  • Lang- und Kurzwaffen gegen Voreintrag in die WBK (Waffenbesitzkarte)
  • Munition Lang- und Kurzwaffen gegen Voreintrag in die WBK (Waffenbesitzkarte).



Die Lieferzeit ist abhängig vom Nachweis der Erwerbsberechtigung und ob der Artikel auf Lager ist.

Bei Beschaffung einer Waffe, kann die Lieferzeit von einigen Wochen bis Monaten dauern.


Bei Interesse an einem nicht vorrätigem Artikel mit Erwerbsvoraussetzungen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@waffen-schrag.de oder rufen uns an!


Erwerb von Waffen, Munition

Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B. Jagdschein im Original oder als Fotokopien aller beschrifteten Seiten, Waffenbesitzkarte im Original oder Kopie, Munitions-Erwerbsberechtigung im Original oder Sondergenehmigung als Kopie. Diese eingereichten Unterlagen werden behördlich auf ihre Aktualität geprüft, erst nach erfolgreicher Prüfung, darf die Ware versendet werden.